Am 11. Juni 2010 tritt ein geändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes unterliegen gewerbliche Verkäufer auf eBay grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in herkömmlichen Online-Shops.
Verkäufer sollten ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung unbedingt anpassen, da einige Verweise in der aktuellen Musterbelehrung ab dem 11. Juni 2010 nicht mehr gültig sind.
Die Änderungen im Überblick
Zusammengefasst ergeben sich folgende Änderungen:
- Verkäufer sollten ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung anpassen, da einige Verweise in der aktuellen Musterbelehrung ab dem 11. Juni 2010 nicht mehr gültig sind. Nutzen Sie als Vorlage unsere abmahnsichere Musterbelehrung im eBay-Rechtsportal
- Auch auf dem eBay-Marktplatz können Verkäufer ab dem 11. Juni 2010 ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dafür muss dem Käufer die Widerrufsbelehrung allerdings unverzüglich nach dem Kauf bzw. Vertragsschluss in Textform (per E-Mail) mitgeteilt werden.
- Statt dem Widerrufsrecht kann nun auch rechtssicher ein Rückgaberecht angeboten werden.
- Der Verkäufer kann vom Käufer auch dann u.U. Wertersatz verlangen, wenn der Artikel durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme beschädigt wurde.
- Der Gesetzgeber stellt erstmals abmahnsichere Musterbelehrungen zur Verfügung. Abmahnsichere Musterbelehrung im eBay-Rechtsportal aufrufen
Rücknahmebedingungen ab Mitte Oktober in eBay-E-Mail
- Entgegen unserer Ankündigung ist es aus technischen Gründen nicht möglich, die Widerrufs-und Rückgabebelehrung in unsere E-Mail zum Angebotsende zu integrieren. Deshalb arbeiten wir derzeit daran, bis voraussichtlich Mitte Oktober eine neue E-Mail für die Zusendung der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung eines Verkäufers zu erstellen, die automatisch nach Transaktionsende dem Käufer zugesendet werden wird.
- Diese E-Mail wird automatisch für alle gewerblichen Verkäufer erzeugt, die ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in Mein eBay oder direkt in einem Verkäufertool (z.B. im Feld "Rücknahmebedingungen") hinterlegt haben.
- Falls Verkäufer ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung nicht in Mein eBay, sondern nur auf der Artikelseite oder Mich-Seite hinterlegt haben, wird diese E-Mail nicht ausgelöst. Verkäufer sollten also in jedem Fall ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in Mein eBay hinterlegen.
- Verkäufer und Käufer können diese E-Mail nicht abbestellen.
Wir informieren Sie in unseren eBay-News, sobald diese E-Mail zur Verfügung steht.
Nutzen Sie externe Tools, um Ihre Rücknahmebedingungen zu versenden?
Wenn Sie ein externes Tool nutzen, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer zu senden, können Sie selbstverständlich schon ab dem 11.06.2010 von der günstigeren Rechtslage profitieren.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie nicht von der günstigeren Rechtslage Gebrauch machen wollen, sollten Sie Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung unbedingt anpassen. Denn einige Verweise in der aktuellen Musterbelehrung sind ab dem 11. Juni 2010 nicht mehr gültig.
So hinterlegen Sie Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in Mein eBay:
- Gehen Sie in Mein eBay.
- Klicken Sie unter Mitgliedskonto auf Einstellungen.
- Hinterlegen Sie unter "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" unter "Informationen zu gewerblichen Verkäufen in Artikelseiten anzeigen" Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung.
Diese wird dann automatisch jedem Käufer nach Transaktionsende zugesendet.
Ausführliche Informationen zur neuen Rechtslage finden Sie im eBay-Rechtsportal.
Abmahnsichere Musterbelehrung im eBay-Rechtsportal aufrufen
Tipp: Falls Sie Ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung in aktuellen Angebotsbeschreibungen aktualisieren möchten, nutzen Sie den Turbo Lister (bis zu 1000 Angebote auf einmal) oder das gebündelte Bearbeiten in Mein eBay (ab September: Bis zu 500 Angebote auf einmal).
Werden Sie jetzt aktiv